PG Heidingsfeld

Die bayerische Staatsregierung hat auf der Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz die 11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in einigen Punkten geändert. Der wichtigste Punkt ist: 

In Gottesdiensten müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem 15. Geburtstag eine FFP2-Maske tragen.

Bitte beachten Sie diese Pflicht beim Besuch unserer Gottesdienste. Weiterhin darf es keinen Gemeindegesang geben und jeder Haushalt muss einzeln mit 1,5 Meter Abstand zum Nächsten sitzen. Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, nur bei besonderen Gottesdiensten, die im Vorfeld bekannt gegeben werden. 

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