PG Heidingsfeld

Bischof Dr. Franz Jung erlässt wegen Coronakrise umfangreiches Dekret – Alle Dienststellen des Bistums ab 17. März für den Publikumsverkehr geschlossen

Würzburg (POW) Das Bistum Würzburg erweitert im Zuge der Coronakrise seine Schutzmaßnahmen im kirchlichen Bereich. Bischof Dr. Franz Jung untersagt alle öffentlichen Gottesdienste im Bistum Würzburg ab Dienstag, 17. März, bis zum Sonntag, 19. April. Die Gotteshäuser bleiben nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet. „Das Bistum steht vor der Herausforderung, einerseits den Menschen zur Seite zu stehen, andererseits auch selbst alles zu tun, um die Verbreitung des Virus wenigstens zu verlangsamen. Wir müssen alle Menschen, mit denen wir in Kontakt stehen, ebenso schützen wie auch unser eigenes Personal“, schreibt der Bischof in seinem am Montag, 16. März, veröffentlichten Dekret. Außerdem wendet er sich in einer Videobotschaft an die Menschen.

Unter anderem sind keine öffentlichen Liturgien zu den Kar- und Ostertagen möglich. Die private Zelebration der Priester, möglicherweise mit einem Mitglied des Pastoralteams, ist unter Ausschluss der Öffentlichkeit erlaubt. Dabei würden in der gegenwärtigen Situation stellvertretend die besonderen Anliegen der Pfarrgemeinden und Pfarreiengemeinschaften mit ins Gebet genommen.

Die Liturgien mit Bischof Jung an den Kar- und Ostertagen werden vom Bistum live aus Würzburg über das Internet übertragen. Außerdem feiert Bischof Jung oder ein Mitglied des Domkapitels werktäglich um 12 Uhr eine heilige Messe. An den Freitagen wird um 12 Uhr der Kreuzweg gebetet. Die Sonntagsgottesdienste werden um 10 Uhr gefeiert. Die genannten nichtöffentlichen Liturgien werden jeweils live auf der Bistumshomepage www.bistum-wuerzburg.de übertragen. Unter dem Motto „vernetzt vertrauen“ bietet darüber hinaus die Netzgemeinde „da_zwischen“ (netzgemeinde-dazwischen.de) tägliche Impulse, aber auch Austausch mit Seelsorgern per Messenger auf dem Smartphone an. Die Netzgemeinde der Bistümer Freiburg, Speyer und Würzburg ist für alle offen. Für die Gestaltung des privaten Gebets stellt das Liturgiereferat der Diözese bis Mittwoch, 18. März, auf der Bistumshomepage Materialien bereit.

Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag, 19. April, müssen auf einen späteren Termin verschoben werden. Über Erstkommunionfeiern an den folgenden Sonntagen wird entschieden, sobald feststeht, ob die Schulen ab dem 20. April wieder öffnen. „Wenn die Erstkommunionfeiern mit den Kindern nicht mehr ausreichend vorbereitet werden können, sind sie in jedem Fall zu verschieben“, heißt es in dem Dekret weiter.

Tauffeiern und Trauungen sind zu verschieben, nur noch Nottaufen sind gestattet. Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden. Die Krankensalbung für Einzelpersonen darf gespendet werden, die Begleitung von Sterbenden ist weiter Aufgabe der Seelsorge.

Alle sonstigen öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen sind untersagt. Dazu zählen alle Treffen, Gruppenstunden und Ähnliches von kirchlichen Vereinigungen. Verboten sind alle Gremiensitzungen außer den Treffen von Krisenstäben. „Dringende Beschlüsse sind im Umlaufverfahren oder per Telefon- oder Videokonferenz herbeizuführen.“

Weitere aktuelle Anordnungen gibt das Bischöfliche Ordinariat über die Presse, die Bistumshomepage, das Intranet und per Rundmail an alle Beschäftigten bekannt.

Generalvikar Thomas Keßler hat zudem in einer Verordnung vom 16. März verfügt, dass Beschäftigte des Bistums einschließlich der Kleriker bis auf Weiteres zuhause bleiben müssen, wenn sie aus Risikogebieten zurückkehren. In der Verordnung finden sich außerdem detaillierte Regelungen zur Kinderbetreuung, für Dienstreisen und -gespräche.

Ab Dienstag, 17. März, sind das Bischöfliche Ordinariat sowie sämtliche Dienststellen und Einrichtungen der Diözese einschließlich der Pfarrbüros und Beratungsstellen für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Corona-Hotline des Bistums unter Telefon 0931/38622222 ist ab Dienstag, 17. März, von 7 bis 10 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr und an den Sams- und Sonntagen von 10 bis 12 Uhr besetzt.

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