PG Heidingsfeld

Unser Pastoralteam

Das hauptamtliche Seelsorgeteam für unsere Pfarreien besteht aus Pfarrer, Pfarrvikar, Diakon und einer Gemeindereferentin. 

  

Pfarrbüros 

Die Pfarrbüros sind zu den unten angegebenen Zeiten geöffnet.

Wenn Sie seelsorgliche Begleitung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. 

 

Pfarrgemeinderat 2022 - 2026

1) Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat in der Pfarreiengemeinschaft ist das vom Bischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Engagements aller Christinnen/Christen im gemeinsamen Priestertum und Ausdruck des Selbstverständnisses, dass jede/jeder durch Taufe und Firmung dazu berufen ist, das Evangelium zu verkünden.

(2) Auf dieser Grundlage ist er mitverantwortlich für die Leitung der Gemeinden. In diesem Sinn nimmt er auch die Aufgabe des pfarrlichen Pastoralrates gemäß c. 536 CIC wahr. Die Mitglieder des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates in der Pfarreiengemeinschaft stellen sich dieser Mitverantwortung und dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen.

(3) Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau lebendiger Gemeinde.
(aus der Satzung des Gem. PGR)

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat koordiniert und fördert die Mitarbeit Christinnen und Christen innerhalb der Gemeinden, fungiert als Beratungsorgan des Pfarrers in pastoralen Fragen, besitzt eine Mitverantwortung in allen die Pfarrgemeinschaft betreffenden Fragen und dient somit dem Aufbau und Erhalt lebendiger Gemeinden. Der Pfarrgemeinderat ist für vier Jahre gewählt.

Auf welcher Grundlage arbeitet der Pfarrgemeinderat?
Das II. Vatikanischen Konzil spricht bereits vom gemeinsamen Priestertum aller Christinnen und Christen. Das kommt auch im Selbstverständnis zum Ausdruck, dass jede/jeder durch Taufe und Firmung dazu berufen ist, das Evangelium zu verkünden. Diese Aufgabe versucht der Pfarrgemeinderat in besonderer Weise mit Leben zu füllen.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?
Vieles, was in der Pfarreiengemeinschaft und in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit den Haupt- und Ehrenamtlichen für die Belange der Menschen.

Die Pfarreiengemeinschaft besteht aus den Pfarreien St. Bruno, Hl. Familie und St. Laurentius. Der Pfarrgemeinderat für die Jahre 2022 – 2026, entsprechend der Verteilung der Katholikenzahl, setzt sich aus 6 Vertreter von St. Laurentius, 3 Vertreter von der Hl. Familie sowie 3 Vertreter von St. Bruno zusammen.

Mitglieder aus der Pfarrei St. Laurentius Anita Feineis, Hendrik Frank, Wolfgang Lurz, Anette Römmelt, Thomas Römmelt, Elisabeth Schorn

Mitglieder aus der Pfarrei Zur Heiligen Familie Thomas Göbel, Frauke Leimeister, Christine Schweser

Mitglieder aus der Pfarrei St. Bruno Birgit Droesser, Claudia Groh, Judith Spranger

Hauptamtliche Mitarbeiter Pfarrer Klaus Hösterey, Pfarrvikar Wolfgang Bier, Gemeindereferentin Andrea Hartmann

Berufen Diakon Toni Barthel

Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat handelt grundsätzlich nach dem Subsidaritäts-prinzip. Das bedeutet, dass er eine Aufgabe nur dann übernimmt, wenn diese nicht vom Gemeindeteam vor Ort übernommen werden kann. Damit ist er zuständig für alle gemeinsamen Aufgaben und erzielt Synergien durch die Zusammenarbeit.

Eingebunden ist die Pfarreiengemeinschaft in den Pastoralen Raum „Würzburg Südwest“.

 

Kirchenverwaltung 2019 - 2024

Kirchenverwaltung - was ist das eigentlich?
Die Kirchenverwaltung ist das Schlüsselgremium in den einzelnen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt. Die letzten Wahlen fanden 2018 statt.

Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgabenbereiche sind sehr vielfältig. Jeder kann seine Fähigkeiten und Begabungen einbringen: Weitblick, Persönlichkeit, Kompetenz und Engagement sind gefragt.

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat
  • Beschluss über den Haushaltsplan
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